Satzung
§ 1 Name , Eintragung in das Vereinsregister , Sitz
- Der Verein führt den Namen „ Kulturverein Schülp/N. e.V.“. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Schülp bei Nortorf .
§ 2 Zweck / Aufgaben des Vereins
- Bereicherung des Gemeindelebens durch Förderung von Kunst und Kultur .
- Förderung der Begegnung und Integration.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der darstellenden Kunst und Abhaltung von Ausstellungen aller Arten künstlerischer Tätigkeiten.
- Unterstützung von Veranstaltungen im vorgenannten Bereich.
§ 3 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind :
- die Mitgliederversammlung
- der Sprecherrat
§ 4 Mitgliedschaft / Beitragszahlung
- Mitglied kann jeder Interessent werden.
- Aufnahmeanträge sind schriftlich mit folgenden Angaben an ein Mitglied des Sprecherrates zu richten: Name, Vorname, Anschrift, Alter und Zahlungsweise.
- Über die Mitgliedschaft entscheidet der Sprecherrat mit einfacher Stimmenmehrheit.
- Die Mitgliedschaft geht verloren durch: schriftliche Austrittserklärung, die an ein Mitglied des Sprecherrates zu richten ist.
Weiterhin erlischt die Mitgliedschaft durch Tod des Mitgliedes,
Zahlungsverzug von mindestens 3 Monaten, oder durch Ausschließung bei vereinsschädigendem Verhalten bzw. bei groben Verstößen gegen die Satzung/Vereinsbeschlüsse. - Hierüber entscheidet der Sprecherrat mit einfacher Mehrheit, über Widersprüche, die binnen 2 Wochen einzulegen sind, die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
- Der Verein erhebt für seine Mitglieder ab dem 19 . Lebensjahr einen monatlichen Beitrag von z.Zt. € 1.- , Personen bis zum vollendetem 18 . Lebensjahr sind beitragsfrei .
- Schriftverkehr mit Mitgliedern gilt 2 Tage nach Versendung an die letzte bekannte Anschrift als zugegangen.
§ 5 Der Sprecherrat
- Der Sprecherrat besteht aus mindestens 4 bis zu 7 gleichberechtigten Mitgliedern, wobei der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Schülp b. N. als Vertreter der Gemeinde Mitglied des Sprecherrates sein sollte.
- Der Sprecherrat wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt und bleibt bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt.
- Der Sprecherrat teilt sich in die Funktionen: Kassenwart, Schriftführer, Organisation von Veranstaltungen / Mitgliederversammlungen
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Sprecherrates vertreten.
- Die Sprecherratsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt.
- Die Beschlussfähigkeit des Sprecherrates liegt dann vor, wenn mindestens die ½ der Sprecherratsmitglieder anwesend sind.
- Beschlüsse sind protokollarisch niederzuschreiben und von einem Sprecherratsmitglied zu unterschreiben.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
- Dem Sprecherrat obliegt die Pflicht zu allen Mitgliederversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte und der Einhaltung der Einladungsfrist von 2 Wochen einzuladen.
- Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf vom Sprecherrat oder wenn es 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen einberufen.
- Mitgliederversammlungen sollen innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Kalenderjahres stattfinden.
- Stimmberechtigt ist jedes Mitglied.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
- Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen spätestens 48 Stunden vor der Versammlung beim Sprecherrat des Vereins vorliegen. Über die Zulassung später eingehender Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und Auflösungsentscheidungen können nur mit 2/3 Mehrheit der erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
- Alle Mitgliederversammlungen sind öffentlich, falls dies nicht anders mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen wird.
- Der/die Protokollführer/in führt über jede Mitgliederversammlung ein Protokoll, in das die jeweiligen Beschlüsse aufzunehmen sind. Diese Protokolle werden von ihm/ihr und von einem Sprecherratsmitglied unterzeichnet.
§ 7 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Der jährlichen Mitgliederversammlung unterliegen insbesondere die Beschlussfassung über :
- Genehmigung des Kassenberichtes und der Rechnungsprüfung
- Entlastung des Sprecherrates ( alle 2 Jahre )
- Wahl eines neuen Sprecherrates ( alle 2 Jahre )
- Wahl von 2 Rechnungsprüfern
- Richtlinienänderungen
- Satzungsänderungen
§ 8 Vermögen des Vereins
- Die Einnahmen bestehen aus Beiträgen, Gemeindezuschüssen und Veranstaltungsgeldern.
- Die Ausgaben bestehen aus Verwaltungsausgaben, Verwaltungsinvestitionen und Aufwendungen gem . §2 dieser Satzung.
- Der Kassenwart (Mitglied des Sprecherrates) ist für die geordnete Rechnungslegung verantwortlich. Die Einnahmen und Ausgaben sind durch verkehrsübliche Belege nachzuweisen, wobei auch Eigenbelege erstellt werden können.
§ 9 Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung (vgl. § 6 Abs. 6 der Satzung) aufgelöst werden.
- Die Liquidation erfolgt durch den Sprecherrat (§ 3 der Satzung).
- Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Schülp/N., die dieses Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 10 Haftung
Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen .
Schülp, den 08.10.2009